Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich & Allgemeines
1.1 Nils Kufferath Eventtechnik e.U., (im folgenden Text: Nils Kufferath Eventtechnik genannt) ansässig Sprollweg 5, 74354 Besigheim ist eine Einmannfirma für Veranstaltungstechnik. Die Geschäftsfelder meiner Firma sind: Materialvermietung, Materialverkauf und technische Einrichtung, Beratung und Konzeption so wie die Technische Durchführung von Veranstaltungen. Für jegliche Rechtsgeschäfte gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt des Auftragseingangs.
1.2 Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftssbedingungen sind natürliche Personen oder Unternehmen und Vereine ungeachtet deren Rechtsform, mit denen ich in eine Geschäftsbeziehung trete.
1.3 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von mir nicht anerkannt. Diese werden nur gültig, wenn ich dies ausdrücklich schriftlich bestätige. Eine Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers ist nicht mit einer Bestätigung meinerseits gleichzusetzen. Eine Einwilligung meinerseits gilt nur für das beschriebene Rechtsgeschäft und nicht für zukünftige Rechtsgeschäfte. Solange nicht anders schriftlich vereinbart, greifen immer meine aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4 Ich behalte mir vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um auf eine veränderte Rechtslage, Veränderungen aus technischen Gründen oder sich ändernde Anforderungen zur reagieren. Eine solche Änderung wird dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Auftragsbeginn schriftlich mitgeteilt.


§2 Angebote, Vertragsschluss und Schriftform
2.1 Die von mir abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, außer sie wurden von mir ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Verträge kommen erst durch schriftliche Bestätigung von meiner Seite zustande, dies kann ausschließlich durch Nils Kufferath über WhatsApp, Signal, Email oder postalisch erfolgen. Mündlich getroffene Vereinbarungen mit mir werden erst nach schriftlicher Bestätigung meinerseits gültig. Die von Nils Kufferath Eventtechnik geschuldete Leistung bestimmt sich ausschließlich aus den zu dem Projekt vorliegenden Unterlagen, die der Kunde im Vorfeld von mir erhalten hat. Änderungen, die sich als technisch notwendig erweisen oder im Sinne eines
reibungslosen Projektverlaufs geboten und im Interesse des Kunden sind, behalte ich mir vor.


§3 Materialverkauf
3.1 Ein postalischer Versand oder ein Versand per Spedition erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung meinerseits. Daher gilt, dass Verkaufsartikel grundsätzlich am Geschäftssitz in Besigheim nach Terminvereinbarung persönlich im Empfang genommen werden müssen.
3.2 Dabei entstehendes Verpackungsmaterial(Kartons, etc.) sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten zu entsorgen.
3.2 Jegliche Terminierungen der Materialbestellungen und Fristen sind unverbindlich, es sei denn es wurde schriftlich anders mit mir vereinbart. Bei Rückständen seitens meiner Lieferanten oder höherer Gewalt verlängern sich die Terminierungen der Materialbestellungen.
3.3 Die Übergabe der Artikel erfolgt in ordnungsgemäßem Zustand. Daher übernehme ich keine Haftung für etwaige Schäden durch den Transport der Artikel durch den Kunden.
3.4 Nils Kufferath Eventtechnik behält sich das Eigentum aller gelieferten Produkte
bis zum Eingang der im Kaufvertrag vereinbarten vollständigen Zahlung vor.
3.5. Solange das Eigentum gemäß Punkt 3.4 bei mir liegt, hat der Kunde mich unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird oder ein sonstiger Eingriff in das Eigentum durch Dritte vorliegt. Wenn der Dritte nicht in der Lage ist, Nils Kufferath Eventtechnik alle Kosten, die mit der Wiederbeschaffung das Sachwertes zusammenhängen, zu erstatten, haftet der Auftraggeber in voller Höhe.

3.6 Ein Weiterverkauf ist erst gestattet, sobald alle Forderungen durch den Auftragnehmers beglichen sind.
3.7 Gewährleistung: Jegliche Mängeln sind mir in Textform anzuzeigen.
 

§4 Vermietung
4.1 Nils Kufferath Eventtechnik stellt den Mietgegenstand spätestens zu Beginn der vertraglich
und verbindlich vereinbarten Mietzeit zur Abholung ab Lager/Geschäftssitz Besigheim bereit. Die Anlieferung durch mich bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Kann Nils Kufferath Eventtechnik den vereinbarten Mietgegenstand dem Mieter
nicht, wie vertraglich vereinbart, überlassen, ist er berechtigt, einen anderen gleichwertigen Mietgegenstand von einem Mitbewerber zu besorgen und die Kosten gegen Vorlage der Rechnung von der meiner Rechnung abzuziehen. Kann der Mieter keine Rechnung vorlegen, ist er nur berechtigt, die Rechnung um die von mir für den Gegenstand ausgewiesene Summe zu mindern.
4.3 Die Mietdauer beginnt mit der Bereitstellung und endet mit der Abgabe des Gegenstandes. Dies gilt, unabhängig der Person, die den Transport durchführt.
4.4 Der Mieter hat die Möglichkeit vor der Vermietung den Mietgegenstand ausgiebig zu untersuchen oder auf dessen bestimmungsgemäße Funktion zu testen. Dies kann auch durch einen Dritten erfolgen. Da ich das Material in einem einwandfreien und geprüften Zustand übergebe, können offensichtliche Mängel und Schäden rückwirkend nicht mehr geltend gemacht werden.
4.5 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich und sachgerecht gemäß der Bedienungsanleitung und den geltenden Bestimmungen zu verwenden. Bei dem von mir überlassenen Mietgegenstand handelt es sich um empfindliche Technik, bei dem eine sorgfältige Behandlung durch den Mieter zu erfolgen hat. Wenn am Mietgegenstand ein Schaden durch den Mieter verursacht wird, haftet der Mieter in vollem Umfang dafür, den Schaden sachgerecht beheben zu lassen. Dies kann durch mich oder durch eine dritte autorisierte Fachfirma zu Lasten des Mieters erfolgen. Wenn der Mietgegenstand nicht reparabel ist, haftet der Mieter für den aktuellen Neubeschaffungswert. Dennoch ist ein solcher Schadensfall mir sofort anzuzeigen.
4.6 Eventuell auftretende Mängel hat der Mieter mir sofort anzuzeigen. Soweit eine Reparatur vor Ort möglich ist, hat der Mieter dies zu ermöglichen.
4.7 Der Mieter ist nicht befugt, ohne vorherige Rücksprache und eine ausdrückliche Erlaubnis durch mich irgendeine Änderung oder Reparatur am Mietgegenstand durchzuführen.
4.8 Der Mieter ist nicht berechtigt, einem Dritten Rechte an dem Mietgegenstand
einzuräumen. Es sei denn, ich habe es vorher ausdrücklich schriftlich genehmigt.

4.9 Wenn der Mietgegenstand beim Mieter gepfändet oder beschlagnahmt wird, hat
der Mieter mich sofort schriftlich zu informieren. Ebenfalls verpflichtet sich der
Mieter, den Dritten von meinem Eigentum in Kenntnis zu setzen. Zudem ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten diesen Umstand und den Vorgang schriftlich zu quittieren.
4.10 Die Kosten für die Instandhaltung des Materials trage ich, sofern es nicht stark verschmutzt ist oder einem sonstigen unsachgemäßen Gebrauch ausgesetzt war. In diesen fällen trägt der Mieter die zusätzlich entstehenden Unkosten. Diese können das dafür benötigte Material, Ersatzteile und die benötigte Zeit (45,00€ pro Stunde) sowie mir entstehende Kosten durch Dritte beinhalten.

4.11 Zudem verpflichtet sich der Mieter, Stoffe ordentlich zusammenzulegen, Kabel ordentlich zu rollen und mit den dafür vorgesehenen Einrichtungen wie Kabelkletts, Spanngummis etc. zu sichern.

Zudem sind alle ausgehändigten Mietgenstände ordentlich in die dafür vorgesehenen Verpackungen zu packen und in ihnen zu transportieren. Wenn die Mietgegenstände in einem unordentlichen Packzustand mein Lager erreichen, behalte ich mir vor, den damit verbundenen Mehraufwand mit 45,00€ pro Stunde gesondert in Rechnung zustellen.
4.12 Mir ist jederzeit der Zugang zu den Mietgegenständen zu ermöglichen. Dabei behalte ich mir das Recht vor, den Mietgegenstand zu prüfen. Der Mieter ist verpflichtet, alles in seinen Möglichkeiten stehende zu ermöglichen.

4.13 Der Mieter verpflichtet sich, bei Verlust, Beschädigungen oder Zerstörung der Mietgegenstände in voller Höhe für den entstandenen Schaden aufzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden durch den Mieter oder durch einen Dritten herbeigeführt wurde. Daher empfehle ich ausdrücklich jedem Mieter, sich entsprechend zu versichern. Jegliche Ereignisse dieser Art sind mir unverzüglich anzuzeigen.
4.14 Rückgabe:

Der Mieter ist verpflichtet, das Material zum vereinbarten Termin in einem ordnungsgemäßen Zustand an mich zurückzugeben. (Sehe Punkt 4.10 - 4.11) Bei einer übermäßigen Verspätung wird ein weiterer Tagessatz gemäß des vereinbarten Satzes fällig.


§5 Zahlungen/Abrechnungen
5.1 Mein Vergütungsanspruch richtet sich nach den vorab getroffenen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber.
5.2 Die Preisangaben verstehen sich ohne getrennte Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, da Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG.
5.3 Der Abzug von Skonto ist nur dann gewährt, wenn es auf der Rechnung angegeben ist.
5.4 Miete/Stornierung: Zahlungen sind nach den Zahlungsbedingungen der Rechnung zu leisten.
Bei Stornierung eines Mietvertrages Dienstleistungsvertrages durch den Kunden bin ich berechtigt,
folgende pauschale Entschädigung zu berechnen: Stornogebühr bis einschließlich 30
Tage vor Mietverbertragsbeginn: 25 % des Auftragswertes. Stornogebühr bis einschließlich 15 Tage
vor Mietverbertragsbeginn: 50 % des Auftragswertes. Stornogebühr bis einschließlich 7 Tage vor
Mietverbertragsbeginn: 100 % des Auftragswertes. Entstandene Fremdkosten werden zusätzlich in voller Höhe dem Mieter in Rechnung gestellt. Zudem behalte ich mir vor, weitere Schäden, die mit dem kundenseitigen Storno entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
5.5 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung. Daher lehne ich andere Zahlungsweisen ab.
5.6 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, bin ich berechtigt, 2 Mahnungen mit den aktuellen Eigenkosten als Mahngebühr festzusetzen. In Härtefällen werde ich von einer Vollstreckung Gebrauch machen.

§6 Erweiterte Pflichten das Auftragnehmers
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Vorfeld um alle behördlichen Genehmigungen und ein Sicherheitskonzept der Veranstaltung zu kümmern.

6.2 Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass der Veranstaltungsort für die Veranstaltung geeignet ist. In Fällen, in denen ich die sichere Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Location nicht gewährleisten kann, behalte ich mir vor, den Aufbau und die Durchführung zu verweigern.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, mich im Vorfeld bestmöglich über die Gegebenheiten und mögliche Gefahren am Veranstaltungsort zu informieren. Dazu zählen zum Beispiel besondere Regeln, die in dieser Veranstaltungsstätte zu beachten sind, ob es sich bei der Veranstaltung um eine Open-Air oder eine Indoor-Veranstaltung handelt, welche Infrastruktur ich in an der Veranstaltungsstätte vorfinde und ob Dritte oder andere Dienstleister beteiligt sind.

6.4 Der Kunde hat für eine funktionierende Strom-, gegebenenfalls auch Internet-, Versorgung zu sorgen, welche den vorher vertraglich vereinbarten Dimensionierungen und Spezifikationen entspricht, wenn nicht anders vereinbart. Falls aufgrund einer fehlerhaften Infrastruktur ein Schaden an meinem Material entsteht, fällt dieser zu Lasten das Kunden. Dies kann zum Beispiel ein Überspannungsschaden sein.

6.5 Der Kund hat für eine ordnungsgemäßen Sicherung der Veranstaltungsstätte zu sorgen. Kommt der Kunde seiner Pflicht nicht nach, muss er die Kosten für die daraus resultierenden Schäden tragen.

6.7 Ist in der Veranstaltungsstätte eine Brandmeldeanlage verbaut oder etwas anderes, was durch den Einsatz von Kunstnebel beschädigt oder ausgelöst werden kann, ist der Kunde verpflichtet, mich darauf hinzuweisen. Wenn auf diesen Umstand nicht durch Schilder oder offensichtlich installierte Brandmelder hingewiesen wird, trägt der Kunde die daraus resultierenden Kosten wie zum Beispiele einen Feuerwehreinsatz.

6.8 Der Veranstalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung entstehende Abfälle (Bodenbeläge, Kartonagen, Klebebandreste etc.) auf eigene Kosten zu entsorgen.


§7 Haftung
7.1 Die Schadenersatzhaftung von Nils Kufferath Eventtechnik ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für folgende Fälle:
1. Bei grober Fahrlässigkeit;

2. Bei Vorsatz;
3. Im Falle eines durch mich verursachten Sache- oder Personenschadens;
4. Bei Verletzung einer Vertragspflicht meinerseits.
7.2 Soweit die Haftung für mich ausgeschlossen wurde, gilt das auch für etwaige Subunternehmer.
7.3 Ich übernehme keine Haftung für Ereignisse höherer Gewalt.


§8 Urheberrecht

8.1 Alle von mir verwendeten Dokumente, Logos und Bilder sind urheberrechtlich geschützt.

8.2 Bei Verstößen behalte ich mir rechtliche Schritte vor.


§9 Datenschutzhinweis:
Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung verfahre ich nach den gesetzlichen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVo). Sofern es der Auftrag erfordert, werde ich die Daten an dritte involvierte Dienstleister weiterleiten. Alles weitere entnehmen Sie bitte meiner Datenschutzerklärung unter https://www.nils-kufferath-eventtechnik.de/datenschutz . Zudem erklärt sich der Kunde mit der Benutzung eines Kommunikationsdienstes mit dessen Datenschutzerklärung einverstanden.


§10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Stand 16.9.2023